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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04   

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https://dejure.org/2008,31439
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04 (https://dejure.org/2008,31439)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.10.2008 - 3 L 491/04 (https://dejure.org/2008,31439)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 3 L 491/04 (https://dejure.org/2008,31439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Einstellung des Strafverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04
    Es genügt für die Notwendigkeit im Sinne des § 81b 2. Alt. StPO, wenn nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, der Verurteilte könne in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden und die erkennungsdienstlichen Maßnahmen könnten die dann zu führenden Ermittlungen - ergebnisoffen - fördern (BVerwG, Urt. v. 10.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192).

    Dieser Vortrag ist vollumfänglich bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen: Materiellrechtlich ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, U. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192).

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04
    Daraus folgt, dass auch nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrages neue Tatsachen vorgetragen werden können und vom Senat zu berücksichtigen sind, wenn sie sich auf Rügen beziehen, die innerhalb der Begründungsfrist erhoben wurden (BVerwG, B. v. 11.11.2002 - 7 AV 3/02, NVwZ 2003, 490; B. v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03, NVwZ 2004, 744).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03

    Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04
    Soweit der Kläger zum anderen die Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen mit der Argumentation in Zweifel zieht, die abgeurteilte Tat läge sieben Jahre zurück und während dieser Zeit habe er sich strafrechtlich unauffällig benommen, ist dies zwar ein Aspekt, der bei der Bewertung des Einzelfalles mit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG B. v. 16.02.2006 - 2 BvR 561/03).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04
    Auf die Zahl der gegen den Adressaten einer solchen Anordnung eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt es für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO nicht an; es genügt insoweit auch eine einmalige rechtskräftige Verurteilung (vgl. den Sachverhalt, der dem zitierten Urteil des BVerwG vom 19.10.1982 zugrunde lag, sowie den Sachverhalt bei BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl. 2006, 923).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04
    Daraus folgt, dass auch nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrages neue Tatsachen vorgetragen werden können und vom Senat zu berücksichtigen sind, wenn sie sich auf Rügen beziehen, die innerhalb der Begründungsfrist erhoben wurden (BVerwG, B. v. 11.11.2002 - 7 AV 3/02, NVwZ 2003, 490; B. v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03, NVwZ 2004, 744).
  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Aus der Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld des Täters und fehlendem öffentlichen Verfolgungsinteresse folgt nicht zwingend, dass der Täter nicht zum Kreis möglicher Verdächtiger einer zukünftigen Straftat gehören wird und die erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht geeignet sind, die Ermittlungen - ergebnisoffen - zu fördern (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 3 L 491/04 -, NordÖR 2009, 89).
  • VG Saarlouis, 05.03.2010 - 6 K 691/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verkehrsdelikten

    BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192; sowie OVG Greifswald, Beschluss vom 15.10.2009 - 3 L 491/04 -, bei Juris.
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Aus der Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld des Täters und fehlendem öffentlichen Verfolgungsinteresse folgt nicht zwingend, dass der Täter nicht zum Kreis möglicher Verdächtiger einer zukünftigen Straftat gehören wird und die erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht geeignet sind, die Ermittlungen - ergebnisoffen - zu fördern (OVG MV, B. v. 15.10.2008 - 3 L 491/04 - juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 05.11.2018 - 6 L 1139/18

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; rechtswidrige Anordnung

    Vgl., wiederum zur Einstellung nach § 153 StPO, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.10.2008, 3 L 491/04, NordÖR 2009, 89.
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